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   BVerwG, 10.02.1987 - 1 WB 2.86   

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BVerwG, 10.02.1987 - 1 WB 2.86 (https://dejure.org/1987,11259)
BVerwG, Entscheidung vom 10.02.1987 - 1 WB 2.86 (https://dejure.org/1987,11259)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Februar 1987 - 1 WB 2.86 (https://dejure.org/1987,11259)
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  • BVerwG, 30.07.1980 - 1 WB 79.79

    Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte Verwendung - Ermessensbindung durch

    Auszug aus BVerwG, 10.02.1987 - 1 WB 2.86
    Die Ermessensentscheidung kann vom Senat nur darauf überprüft werden, ob der Soldat durch Überschreitung oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse verletzt ist (vgl. § 17 Abs. 3 Satz 2 WBO) oder ob der BMVg bei seiner Entscheidung die Grenzen des ihm insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von seinem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (vgl. § 114 VwGO; standige Rechtsprechung: vgl. BVerwGE 63, 210, 212 [BVerwG 27.03.1979 - 1 WB 193/78]; 73, 51 f. [BVerwG 30.07.1980 - 1 WB 57/78]).
  • BVerwG, 27.03.1979 - 1 WB 193.78

    Rechtmäßigkeitsanforderungen an die Versetzung eines Soldaten - Rechtliche

    Auszug aus BVerwG, 10.02.1987 - 1 WB 2.86
    Die Ermessensentscheidung kann vom Senat nur darauf überprüft werden, ob der Soldat durch Überschreitung oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse verletzt ist (vgl. § 17 Abs. 3 Satz 2 WBO) oder ob der BMVg bei seiner Entscheidung die Grenzen des ihm insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von seinem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (vgl. § 114 VwGO; standige Rechtsprechung: vgl. BVerwGE 63, 210, 212 [BVerwG 27.03.1979 - 1 WB 193/78]; 73, 51 f. [BVerwG 30.07.1980 - 1 WB 57/78]).
  • BVerwG, 23.04.1975 - I WB 189.72

    Besetzung eines höherwertigen Dienstpostens - SoldatVerwendungsplanung -

    Auszug aus BVerwG, 10.02.1987 - 1 WB 2.86
    Ein solcher Fall kann insbesondere dann eintreten, wenn der zuständige Vorgesetzte dem Soldaten in rechtsverbindlicher Weise zugesagt hat, ihn einer bestimmten Verwendung zuzuführen (BVerwGE 53, 23, 26).
  • BVerwG, 09.03.1971 - I WB 61.70

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 10.02.1987 - 1 WB 2.86
    Die Wehrbeschwerdeordnung kennt nämlich keine Klageänderung (ständige Rechtsprechung des Senats: vgl. BVerwGE 43, 193, 195) [BVerwG 09.03.1971 - I WB 61/70].
  • BVerwG, 30.07.1980 - 1 WB 57.78

    Anfechtungsantrag - Antrag auf wehrdienstgerichtliche Entscheidung -

    Auszug aus BVerwG, 10.02.1987 - 1 WB 2.86
    Die Ermessensentscheidung kann vom Senat nur darauf überprüft werden, ob der Soldat durch Überschreitung oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse verletzt ist (vgl. § 17 Abs. 3 Satz 2 WBO) oder ob der BMVg bei seiner Entscheidung die Grenzen des ihm insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von seinem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (vgl. § 114 VwGO; standige Rechtsprechung: vgl. BVerwGE 63, 210, 212 [BVerwG 27.03.1979 - 1 WB 193/78]; 73, 51 f. [BVerwG 30.07.1980 - 1 WB 57/78]).
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